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Allgemeine Geschäftsbedingungen

             A) Geltungsbereich der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von PERJ Feuerwerk GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird  hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die PERJ Feuerwerk GmbH.


    B) Angebot und Vertragsschluss
  1. Die Angebote der PERJ Feuerwerk GmbH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für PERJ Feuerwerk GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
  2. Alle Angaben in unseren Verkaufsunterlagen oder im Web sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
  3. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.


    C) Preise
  1. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inkl. 7.6 % MwSt.


    D) Liefer- und Leistungszeit
  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch PERJ Feuerwerk GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von PERJ Feuerwerk GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.


    E) Annahmeverzug
  1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann PERJ Feuerwerk GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. PERJ Feuerwerk GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.


    F) Lieferung
  1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der PERJ Feuerwerk GmbH angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.


    G) Gefahrenübergang
  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. 


    H) Garantie
  1. Eine Garantie für Feuerwerk gibt es grundsätzlich nicht, zumal alle Angaben nur cirka-Werte sind. Offensichtlich defekte oder nicht funktionstüchtige Artikel werden von uns aber selbstversändlich ersetzt.
  2. Werden Hinweise/Bedienungsanleitungen/Instruktionen des Herstellers, Lieferanten oder der PERJ Feuerwerk GmbH nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder die Feuerwerkskörper manipuliert, so entfällt jede Garantie. 
  3. Eine Haftung für Schäden, welche z. B. durch Witterungseinflüsse, etc. entstehen, ist ausgeschlossen.
  4. Ansprüche gegen PERJ Feuerwerk GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.


    I) Retouren
  1. Für Retouren verlangen wir, dass defekte Artikel mit einer Kopie der Rechnung an PERJ Feuerwerk GmbH zur Gutschrift angeliefert werden. Die Lieferkosten sind vom Käufer zu tragen. Der Käufer hat bei der Anlieferung die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere dürfen Feuerwerkartikel nicht per Post verschickt werden. 
     

    J) Eigentumsvorbehalt
  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PERJ Feuerwerk GmbH.


     K) Zahlung
  1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn diese auf unserem Konto gutgeschrieben ist. 
  3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist PERJ Feuerwerk GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
  4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.


    L) Haftungsbeschränkung
  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung
    abgelehnt.


    M) Gerichtsstand
  1. Amriswil ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

      

PERJ Feuerwerk GmbH

1. Januar 2009


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